Aktuelles

Personal, Arbeit und Soziales
Ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber neue Vorgaben für Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverträge beachten.
Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.
Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate kommt eine Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Frage.
Den meisten Arbeitnehmern soll die EPP durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden, was aber durch Spezialfälle und Detailregelungen nicht immer ganz einfach ist.
Der Krieg in der Ukraine hat die Bundesregierung veranlasst, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis Ende September 2022 zu verlängern.
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