Neuordnung der Umsatzsteuerorganschaft

Mit fünf Urteilen hat der Bundesfinanzhof mehrere Zweifelsfragen zur Konzernbesteuerung im Umsatzsteuerrecht geklärt.

Eine Umsatzsteuerorganschaft führt steuerrechtlich zu einer Zusammenfassung des Organträgers mit den von ihm abhängigen Organgesellschaften. Der Organträger ist dann allein für den gesamten Organkreis steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerorganschaft ist vor allem für Unternehmensgruppen ohne Recht auf Vorsteuerabzug von großer Bedeutung, beispielsweise im Finanz-, Heil- und Pflegebereich. Durch die Organschaft können verbundene Unternehmen in diesen Branchen untereinander umsatzsteuerfrei Leistungen erbringen und vermeiden damit die Entstehung von Vorsteuerbeträgen, die wegen des fehlenden Rechts auf Vorsteuerabzug nicht abziehbar wären. Mit insgesamt fünf Urteilen hat der Bundesfinanzhof nun Zweifelsfragen zur Umsatzsteuerorganschaft geklärt und dabei teilweise seine Rechtsprechung geändert.



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