Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Aufgrund der guten Konjunktur steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzwerte der Sozialversicherung zum Jahreswechsel um 2 bis 3 %.

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich auch 2015 wieder die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung. Die Werte steigen um 2 bis 3 %, was in erster Linie der guten Konjunktur im Jahr 2013 geschuldet ist. Bei der Rentenversicherung fällt der Anstieg im Osten doppelt so hoch aus wie im Westen.

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 34.020 Euro im Jahr (2.835 Euro mtl.). Auch im Osten erhöht sich die Bezugsgröße um 840 Euro auf dann 28.980 Euro im Jahr (2.415 Euro mtl.).



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