ELStAM-Hinweise für Arbeitnehmer

Die elektronische Lohnsteuerkarte hat für Arbeitnehmer verschiedene Auswirkungen, insbesondere bei den Freibeträgen.

Auch wenn in erster Linie die Arbeitgeber die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) umsetzen müssen, hat die "elektronische Lohnsteuerkarte" doch ebenso Folgen für Arbeitnehmer. Insbesondere die Prüfung der ELStAM auf Korrektheit und eine mögliche Korrektur durch das Finanzamt kann nur der Arbeitnehmer vornehmen. Die folgenden Punkte sollten Arbeitnehmer in diesem Jahr beachten:



Übersicht - Eine Seite zurück