Automatische Datenlieferung an das Finanzamt

Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.

Im Lauf der letzten Jahre haben Gesetzesänderungen immer mehr Behörden und andere Institutionen verpflichtet, jedes Jahr Daten über gezahlte Leistungen und andere steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die Meldepflichten sind mittlerweile so zahlreich, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Welche öffentlichen Institutionen inzwischen regelmäßig elektronisch Daten an die Finanzbehörden melden, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Bundestag hervor.

Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, weil sie nur öffentliche Institutionen umfasst. Natürlich bekommt die Finanzverwaltung auch noch andere Daten von anderen Stellen geliefert. Dazu gehören zum Beispiel die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die Daten über einen bei der Bank beauftragten Freistellungsauftrag. Außerdem ist absehbar, dass die Liste bald noch länger wird. So sollen die Banken ab 2013 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhand der Steueridentnummer des Kapitalanlegers dessen Kirchensteuerpflicht abfragen können und dann die Kirchensteuer automatisch einbehalten.



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