Einkommensteuer - Immobilien

Steuerpflicht einer Lebensversicherung nach Umschuldung
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.
Liebhabereiwahlrecht für Photovoltaikanlagen
Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke können die Anlage jetzt zur Liebhaberei erklären lassen und sich damit Gewinnprognosen und Erklärungsaufwand sparen.
Abzug von Erhaltungsaufwand nach dem Tod des Eigentümers
Nach dem Tod eines Immobilieneigentümers ist der noch nicht berücksichtigte Teil von über mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen in der Steuererklärung des Erblassers anzusetzen.
Solarstrom als selbständige Leistung neben der Vermietung
Ob die Stromlieferung von der Photovoltaikanlage auf dem Dach an den Mieter eine Nebenleistung zur Vermietung oder eine eigenständige Hauptleistung ist, entscheidet über den Vorsteuerabzug des Vermieters.
Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich.
Arbeit in der Werkstatt ist keine Handwerkerleistung
Bei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt.
Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der Corona-Krise
Der befristete Verzicht auf Mieteinnahmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Mieters hat keine negativen steuerlichen Folgen beim Werbungskostenabzug.
Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte
Bei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist.
Überblick der Änderungen für 2021
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Gewinnerzielungsabsicht mi Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Den Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage kann das Finanzamt allenfalls in besonders begründeten Ausnahmefällen als Liebhaberei qualifizieren.

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