Selbständige und Unternehmer

Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung
Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.
Zweifel an der Zinsschranke
Weil der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat, hat er dem Bundesverfassungsgericht den Fall zur Entscheidung vorgelegt.
Rückstellung für Zusatzbeiträge der Handwerkskammer
Ein Handwerksbetrieb darf für einen regelmäßig festgesetzten Zusatzbeitrag der Handwerkskammer eine Rückstellung bilden.
Wechselrichter als notwendige Hilfsanlage für Solarstrom
Der Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage ist eine notwendige Hilfsanlage, weshalb der dafür notwendige Strom von der Stromsteuer befreit ist.
Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
Die Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu.
Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbar
Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen bilanzierende Unternehmen eine Rückstellung bilden, deren genaue Berechnung aber nicht immer klar ist.
Einheitliche Gewerbesteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung
Bei einer Betriebsaufspaltung gilt eine Gewerbesteuerbefreiung für die Tätigkeit der Betriebsgesellschaft ebenso für die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzgesellschaft.
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.
Steuerliche Stolperfallen im Onlinehandel
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.

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