Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Steuerentlastungen angekündigt
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Besteuerung der Mütterrente
Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.
Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und Kindergeld
Für das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor.
Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglich
Der Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat.
Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015
Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.
Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.

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