Vorbereitung auf die Umsatzsteuererhöhung

Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.

Bundestag und Bundesrat haben das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen, und damit kommt die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % nun definitiv am 1. Januar 2007. Noch bleibt Ihnen genügend Zeit, sich auf die Anhebung vorzubereiten: Vor allem bei Aufträgen, die noch in diesem Jahr erteilt, aber erst im kommenden Jahr komplett erledigt werden, muss der Verkäufer einige Regeln beachten, um am Ende nicht auf einem Teil der Steuerpflicht sitzen zu bleiben. Und für den Käufer gibt es unter Umständen die Möglichkeit, noch kräftig Steuern zu sparen, wenn er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Maßgebend für die Anwendung des erhöhten Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem der Umsatz ausgeführt ist. Der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, der Rechnungserteilung oder gar der Tag des Vertragsabschlusses oder Bestelleingangs ist unerheblich. Auch in den Fällen der Ist-Versteuerung und der Versteuerung von Anzahlungen kommt es darauf an, wann der Umsatz bewirkt ist. Für vor dem 1. Januar 2007 ausgeführte Leistungen, deren Entgelte oder Teilentgelte erst nach dem 31. Dezember 2006 eingehen, gilt also: Der Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer nach dem bisherigen Steuersatz.

Unternehmer - und deren nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kunden - profitieren also unter anderem von folgenden Maßnahmen:



Übersicht - Eine Seite zurück