Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen

Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.

In einem 29 Seiten langen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium jetzt im Detail erklärt, wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind. Das Schreiben regelt sowohl die Nutzung durch den Unternehmer und das Unternehmen als auch die Überlassung von Fahrzeugen an Mitarbeiter, also insbesondere Dienstwagen. Die Regeln gelten in allen offenen Fällen.



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