Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente

Ab 2026 können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann ab 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)", in dem die Regelungen zu dieser "Aktivrente" enthalten sind, haben Bundestag und Bundesrat noch kurz vor dem Jahreswechsel verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird ein weiteres steuerliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Aktuell geht die Regierung davon aus, dass rund 168.000 Menschen von der Aktivrente Gebrauch machen werden.

Inzwischen hat auch das Bundesfinanzministerium auf seiner Website einen recht umfangreichen Frage-Antwort-Katalog zur Aktivrente veröffentlicht. Darin erklärt das Ministerium nicht nur die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, sondern auch die lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitgeber. Im Einzelnen gelten nach den Ausführungen des Finanzministeriums folgende Regelungen für die Aktivrente:



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