Selbständige und Unternehmer
Auch der Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens führt in vollem Umfang zu Betriebseinnahmen.
Gezahlte Miete, die in einen Aktivposten für unfertige Erzeugnisse einbezogen wird, unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat zur Bilanzierung von Rückkaufoptionen und Leasing-Restwertmodellen im Kfz-Handel Stellung genommen.
Die Erfassung unbarer Umsätze mit EC-Karten im Kassenbuch sieht die Finanzverwaltung als formellen Mangel, der aber unter gewissen Voraussetzungen hingenommen wird.
Konstant hohe Einnahmen der Künstlersozialkasse nach verstärkten Prüfungen führen dazu, dass der Abgabesatz auch 2019 auf einem unverändert niedrigen Niveau bleibt.
Nur weil ein Firmenwagen für die Anwendung der 1 %-Regelung mindestens zu 50 % betrieblich genutzt werden muss, folgt daraus keine Beschränkung des Werts der privaten Nutzung auf maximal 50 % des Gesamtaufwands.
Dass durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auch ertraglose Betriebe mit Gewerbesteuer belastet werden können, ist verfassungskonform.
Übersicht -
Eine Seite zurück