Selbständige und Unternehmer
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
In erster Linie können sich Unternehmer ab 2020 über kürzere Aufbewahrungsfristen für ausgemusterte Buchhaltungs-EDV freuen.
Neben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesen neuen Vorgaben viele weitere Details geregelt.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Seit 27. November 2019 müssen alle Einrichtungen des Bundes elektronische Rechnungen annehmen. Den Lieferanten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Einrichtungen nur noch solche Rechnungen annehmen.
Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.
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