Schwellenwerte bei den Mitarbeiterzahlen

Das Arbeitsrecht sieht Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer vor, ab denen einzelne Vorschriften greifen.

Viele Vorschriften im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sind an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten (den "Schwellenwert") geknüpft Je mehr Arbeitnehmer ein Unternehmen beschäftigt, umso mehr Gesetze und Verordnungen gilt es zu beachten.

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Egal ob Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung oder das neue Teilzeitgesetz, manchmal gibt schon ein Beschäftigter mehr oder weniger den Ausschlag, ob die jeweilige Vorschrift in einem Unternehmen umgesetzt werden muss oder nicht. Schaffen Sie also in Ihrem Unternehmen mehr Arbeitsplätze, so werden Sie dafür vom Staat bestraft. Folgende Schwellenwerte sollten Existenzgründer und Kleinunternehmer beachten:



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