Inflationsausgleichsgesetz ist verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.

Mit dem kommenden Jahreswechsel sollen die Steuerzahler deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Diesen Plan setzt die Regierungskoalition mit dem Inflationsausgleichsgesetz um, das Bundestag und Bundesrat Anfang November verabschiedet haben. In der parlamentarischen Beratung sind die Entlastungen dabei noch einmal deutlich aufgestockt worden.

Kern des Gesetzes ist der turnusmäßige Ausgleich der kalten Progression und die Anpassung von Grund- und Kinderfreibetrag an die allgemeine Preisentwicklung. Insbesondere beim Kindergeld hat der Bundestag deutlich nachgelegt und die Leistung auf 250 Euro pro Monat ab dem ersten Kind festgelegt. Ursprünglich war für die ersten drei Kinder nur eine Anhebung auf 237 Euro vorgesehen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen durch das finale Inflationsausgleichsgesetz:



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