Regeln für selbstgedruckte Steuererklärungen

Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln und Vorgaben für selbstgedruckte Steuererklärungsformulare aktualisiert.

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, Steuererklärungen nicht nur auf den Originalformularen abzugeben, sondern die Formulare auch selbst auszudrucken. Wie genau die selbstgedruckten Formulare aussehen sollen, dafür hat die Finanzverwaltung schon immer Regeln aufgestellt, die das Bundesfinanzministerium im letzten Jahr aktualisiert hat.

Früher sollten die Regeln dafür sorgen, dass die selbstgedruckten Formulare den Originalformularen in der Handhabung möglichst ähnlich sind. Entsprechend mussten die Blätter zweiseitig bedruckt werden und bei mehrseitigen Vordrucken auch in der Mitte geheftet, zusammengeklebt oder anderweitig miteinander verbunden werden.

Inzwischen hat auch bei den Finanzämtern das Computerzeitalter Einzug gehalten: Steuererklärungen werden heute oft gescannt und digitalisiert. Entsprechend verlangen die neuen Regeln genau das Gegenteil, weil geheftete oder geklebte Blätter für den Scanvorgang erst wieder getrennt werden müssten. Die meisten Regeln in der neuen Verwaltungsanweisung betreffen technische Vorgaben, die die Anbieter von Software oder PDF-Dateien beachten müssen, und auf die Sie selbst keinen Einfluss haben. Auf die Einhaltung einiger Vorgaben muss aber in jedem Fall der Benutzer selbst achten, weil die Software darauf keinen Einfluss hat:

Dass es die Finanzverwaltung ernst meint mit ihren Vorgaben, zeigt eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Koblenz zum Umgang mit unleserlichen Steuererklärungen. Dort stellt die Oberfinanzdirektion nämlich fest, dass zunehmend Erklärungen bei den Finanzämtern eingehen, bei denen an der Druckqualität gespart wurde, worunter deren Lesbarkeit deutlich leidet.

Die Finanzämter sind daher angewiesen, die Erklärungen nach Würdigung der Umstände im Einzelfall zurückzuweisen. Damit gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben, was je nach Fall durchaus teure Folgen haben kann. Beim Druck der Steuerformulare sollten Sie also sicherheitshalber nicht knausrig sein und auf die Toner- oder Tintensparfunktion des Druckers verzichten.



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