Personal, Arbeit und Soziales

Weitere Änderungen im Steuerrecht
Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind verschiedene Änderungen enthalten, die in erster Linie Verwaltungsprozesse ändern oder für die Steuerzahler nur zu minimalen Anpassungen führen.
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Kostenbeteiligung für den Dienstwagen
Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.
Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Bewertung von Sachbezügen
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen.
Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.
Zusatzleistungen zum Arbeitslohn
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.

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