WPG

Aktuelles

Personal, Arbeit und Soziales

Neben den Belangen des Versorgungsempfängers ist beim Ermessen über eine Betriebsrentenanpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Rückstellungen für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall können nicht gebildet werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.


« Neuere Artikel

Übersicht - Eine Seite zurück