Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Reality-Show führt zu Arbeitslohn
Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.
Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.
Steuerfreie Überlassung von Software
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke
Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.
Automatische Datenlieferung an das Finanzamt
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplant
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Jägerprüfung nicht abziehbar
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.
Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück