Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil

Die doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil auf dem Gelände des Arbeitgebers ist steuerlich nur schwer durchzusetzen.

Ein Arbeitnehmer wollte beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung von Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung durchsetzen. Jede Woche fuhr er mit seinem Wohnmobil zur Arbeit und übernachtete in dem Wohnmobil, das er auf dem Firmengelände des Arbeitgebers abgestellt hatte. Doch seine Klage hatte keinen Erfolg: Das Finanzgericht meint, dass das Wohnmobil kein weiterer Haushalt ist, wenn es nicht am Beschäftigungsort bleibt, sondern auch für Wochenendheimfahrten und andere Privatfahrten genutzt wird.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9