Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.

Als Unternehmer müssen Sie die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen in dem Besteuerungszeitraum treffen, in dem die Steuer für die Bauleistungen und der Anspruch auf den Vorsteuerabzug entstanden sind. Dieser Grundsatz der Sofortentscheidung gilt auch dann, wenn eine Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt oder noch abänderbar ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg verweist in seiner Urteilsbegründung auf die Auslegung des Umsatzsteuerrechts durch den Europäischen Gerichtshof. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, ist abzuwarten: Es wurde Revision eingelegt.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9