Scheckzahlungen sind früher fällig

Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Scheck die Zahlung beim Finanzamt künftig erst drei Tage nach Eingang des Schecks als eingegangen gilt. Diese Verschärfung gilt für alle Schecks, die nach dem 31. Dezember 2006 beim Finanzamt eingehen.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9