Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern

Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.

Als Geschäftsführer können Sie für die Steuerversäumnisse Ihrer GmbH in Anspruch genommen werden, denn in erster Linie sind Sie dafür verantwortlich, dass Personal vorhanden ist, das der Erledigung der steuerlichen Pflichten der GmbH nachkommt. Desweiteren tragen Sie dafür die Verantwortung, dass dieses Personal ausreichend qualifiziert ist und seine Aufgaben in angemessener Art und Weise erfüllt. Selbst wenn Sie einen Steuerberater engagieren, trifft Sie die Pflicht, sich zu vergewissern, dass dieser die übertragenen Aufgaben ordnungsmäß erledigt.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9