Regierungskoalition plant Pauschale fürs Home-Office

Mit einer neuen Pauschale soll trotz der Abzugsbeschränkungen fürs häusliche Arbeitszimmer die Arbeit im Home-Office während der Corona-Pandemie steuerlich abziehbar sein.

Seit Beginn der Corona-Krise gibt es Forderungen nach einer einfachen steuerlichen Berücksichtigung der Arbeit im Home-Office. Die Vorgaben von Rechtsprechung und Gesetz machen nämlich einen Kostenansatz für die Arbeit zu Hause in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich. Nun hat sich die Große Koalition auf eine Lösung geeinigt, die eine Pauschale von 5 Euro pro Arbeitstag zu Hause vorsieht. Maximal sollen 600 Euro im Jahr ansetzbar sein. Die Pauschale soll befristet für die Zeit der Corona-Pandemie gelten. Allerdings wird die Pauschale auf den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet. Profitieren können also nur Arbeitnehmer, die noch weitere Werbungskosten geltend machen können.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9