Verlustabzug nach Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe

Erfüllen alle Erwerber aus einer Erwerbergruppe die Voraussetzungen der Konzernklausel, gilt ebenfalls eine Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

Während über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft weiter gestritten wird, hat sich das Finanzministerium Schleswig-Holstein zur Ausnahmeregelung für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen innerhalb eines Konzerns geäußert. Die Verlustabzugsbeschränkung greift demnach nicht nach dem Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe, wenn die Voraussetzungen der Konzernklausel für jeden einzelnen Erwerber erfüllt sind.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9