Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.

Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2016 geltenden Grenzwerte für Umsatz und Gewinn bei der für die Häufigkeit der Betriebsprüfung relevanten Einordnung in Größenklassen bekannt gegeben. Im Vergleich zur letzten, seit 2012 gültigen Tabelle wurden die Werte um rund 10 % erhöht, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sogar um bis zu 30 %.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9