Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen

Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der angefallenen Umsatzsteuer verpflichtet werden, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das Gericht hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung der Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuergesetz. Im Streitfall ging es um Bauleistungen an einen Bauträger aus dem Jahr 2009, für die der Bauunternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Verjährung auch nicht mehr von seinem Kunden einfordern konnte.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9