Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung

Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.

Wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten geballt zufließen, sieht das Steuerrecht eine Tarifbegünstigung bei der Einkommensteuer zur Minderung von Progressionseffekten vor. Solche "außerordentlichen" Einkünfte können auch vorliegen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Unternehmern gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Bilanzierung ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Unternehmers entschieden, der nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre auf einmal erhalten hatte.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9