Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.

Das Finanzgericht Hamburg hat seine Zweifel daran, dass die neu geregelte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorliegt, der eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler verlangt, hat es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9