Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.

Auch zum 1. Januar 2012 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben, und zwar deutlich. So steigt der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.657 Euro (+ 40 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen für Verheiratete nun 1.314 Euro (+ 31 Euro) und für Ledige 657 Euro (+ 16 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Beträge um 289 Euro (+ 6 Euro).



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9