Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen

Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.

Deutschland und Liechtenstein haben jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darin werden unter anderem grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet. Mit der Verfolgung von Steuersündern hat das Abkommen dagegen weniger zu tun, weil dazu schon 2009 ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9