Einsprüche zur Antragsveranlagung werden wieder bearbeitet

Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

Nachdem der Bundesfinanzhof die Verwaltungsauffassung bestätigt hat, dass bei der Antragsveranlagung von Arbeitnehmern keine Anlaufhemmung gilt, nehmen die Finanzämter die Bearbeitung der bisher ruhenden Einsprüche wieder auf. Eine Ausnahme gilt jedoch für Einsprüche zu Veranlagungszeiträumen vor 2005, wenn neben den Einkünften als Arbeitnehmer andere negative Einkünfte von mehr als 410 Euro erklärt wurden. Zu dieser Fallgestaltung ist nämlich ein neues Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass entsprechende Einsprüche kraft Gesetzes ruhen.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9