Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungskosten

Herstellungs- und Erhaltungskosten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.

Als Anspruchsberechtigter können Sie eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungskosten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an der eigenen Eigentumswohnung erhalten. Nach Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Arbeiten ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
Kanzlei Kipfenberg
Marktplatz 20 (Bürgerzentrum Krone)
85110 Kipfenberg
Fon 08 46 5 | 32 12
Fax 08 46 5 | 34 43
Kanzlei Annaberg
Adam-Ries-Str. 57a (Adam-Ries-Center)
09456 Annaberg-Buchholz
Fon: 0 37 33 | 24 88 7
Fax: 0 37 33 | 24 88 9