Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Kosten für Updates von Standardsoftware

Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen sind die Kosten für den Kauf eines Updates für eine Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Außerdem wurde von den Richtern entschieden, dass die Abschreibungsdauer für Standardsoftware der von Hardware entspricht und damit in der Regel drei Jahre beträgt.



Übersicht - Eine Seite zurück