Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Frühjahrsputz im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen hat.

Jedes Frühjahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Mit insgesamt 133 Verwaltungsanweisungen, die nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr angewendet werden sollen, liegt die Zahl der aussortierten Verwaltungsanweisungen etwas über dem langjährigen Mittel, was auch am Auslaufen verschiedener Sonderregelungen aufgrund des Kassengesetzes, der Pandemie und der Flut im Juli 2021 liegt. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 128 Seiten lang und hat 2.019 Einträge - 62 mehr als im letzten Jahr und 40 Seiten mehr als noch vor der Corona-Pandemie.



Übersicht - Eine Seite zurück