Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Nachzahlungszinssatz von 6 % auch 2013 verfassungsgemäß

Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.

Je länger die Niedrigzinsphase andauert, desto mehr häufen sich die Klagen gegen den in der Abgabenordnung festgelegten Zinssatz von 6 % auf Steuererstattungen und -nachzahlungen. Im neuesten Urteil zu der Frage hält das Finanzgericht München den Zinssatz zumindest bis einschließlich 2013 weiterhin für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Zinssatz an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, der sich damit wieder einmal mit dem Thema auseinandersetzen muss.



Übersicht - Eine Seite zurück