Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung

Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.

Bei einer wesentlichen Betriebserweiterung ist keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags notwendig. Auch wenn der Betrieb erst kurz zuvor gegründet wurde und bisher kaum Umsätze erzielt hat, sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz keinen Grund, die strengeren Prüfungsmaßstäbe anzuwenden, die bei der Neugründung eines Betriebs anzuwenden sind.



Übersicht - Eine Seite zurück