Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Vermächtnis an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.

Bisher werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, oft mit Erbschaftsteuer belastet. Steuerfrei sind die Organisationen nur dann, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Organisationen gewährt. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und hat daher Deutschland aufgefordert, die entsprechende Vorschrift zu ändern.



Übersicht - Eine Seite zurück