Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Handwerkerleistung im Haushalt

Für die Steuerbegünstigung muss die Handwerkerleistung im Haushalt erbracht worden sein und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es nur dann, wenn die Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde. Arbeit, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wurde, ist dagegen nicht begünstigt. Mit diesem Argument hat das Finanzgericht München die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das die Personalkosten aus der Rechnung einer Schreinerei für ihr neues Schlafzimmer geltend machen wollte. In diesem Fall war aber nur ein relativ kleiner Anteil der Personalkosten abziehbar, der auf den Einbau der Möbel im Haushalt entfiel.



Übersicht - Eine Seite zurück