Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Anschluss an Notrufstelle ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Abziehbar sind nur die im Haushalt entstandene Arbeitskosten, nicht jedoch die Grundgebühren für den Anschluss an eine externe Notrufzentrale.

Pauschale Grundgebühren für den Anschluss an eine außerhalb des Grundstücks bei einer Sicherheitsfirma untergebrachte Notrufzentrale sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Hamburg eine Klage abgewiesen, weil es sich nicht um in einem inländischen Haushalt entstandene Arbeitskosten handelt.



Übersicht - Eine Seite zurück