Erben und VererbenUnsicherheiten bei der UnternehmensnachfolgeDurch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge. Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der ErbschaftsteuerDas Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt. Notarielles Testament genügt als Nachweis für das ErbrechtDie Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben. Missbräuchliche Abfindung von PflichtteilsansprüchenDie Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert. Erbschaftsteuerersparnis durch GüterstandsschaukelDurch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen. Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch seinDie Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden. Verlustabzug ist nicht vererbbarEin Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. Geltendmachung des PflichtteilsanspruchsDie Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. Aufwendungen für die Steuererklärung des ErblassersEin Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen. Kein Zwang zur Annahme einer ErbschaftAuch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
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