Erben und VererbenErbschaftsteuer ist teilweise verfassungswidrigDie Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor WeihnachtenDas Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden. Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrigDer Europäische Gerichtshof hat erneut festgestellt, dass der niedrige Freibetrag für Auslandsfälle bei der Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt. Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinanderBald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind. Erbschaftsteuerfreibetrag für PflegeleistungenDer Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers. Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im BauFür die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig. Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtigDie Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen. Aussetzung der Vollziehung bei der ErbschaftsteuerBei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich. Sonderausgabenabzug für durch Erben nachgezahlte KirchensteuerEin Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen. Nutzung eines Familienheims nach ErbauseinandersetzungDas Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist.
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