Bauen, Mieten und VermietenSchuldzinsenzuordnung bei EigentumswohnungenSie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen. Solarstrom im AufwindMit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer. Vermieter muss Ausweichwohnung während Sanierung zahlenIst dem Mieter der Aufenthalt in der Mietwohnung während der Sanierungsarbeiten nicht zumutbar, so hat er gegen den Vermieter einen Anspruch auf ein dem Standard der Mietwohnung entsprechendes Ausweichquartier sowie Ersatz der Mehraufwendungen. Mietminderung wegen fehlender MülltonneBei Fehlen der Mülltonne ist der Mieter berechtigt, die Miete bis zu 5% zu mindern. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die mit dem Vermieter vereinbarten Nebenkosten auch die Müllabfuhr umfassen. Gemeinden dürfen auf Ausbaubeiträge nicht verzichtenEine Gemeinde in Rheinland-Pfalz muss für den Ausbau von Straßen Beiträge erheben, auch wenn sie auf dieses Geld wegen ihrer guten Finanzlage nicht angewiesen wäre. Arglistige Täuschung mit unerprobten BaustoffenEin Bauunternehmer, der einen unerprobten Baustoff verwendet und den Bauherrn nicht darüber und das damit verbundene Risiko informiert, begeht eine arglistige Täuschung. Industrielärm ist bei späterer WohnungsbebauungWer in die Nähe eines Industriegebiets zieht und sich dabei bewusst der Gefahr von Geräuschbelästigungen aussetzt, kann später nicht auf Unterlassung des Industrielärms klagen. Hauseigentümern bleibt Prozesskostenhilfe verwährtHauseigentümern steht grundsätzlich kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu, da es ihnen zumutbar ist, den Prozess durch Aufnahme eines Kredits zu finanzieren, indem sie das Haus als Sicherheit für den Kredit einsetzen. Fristlose Kündigung wegen antisemitischer BeschimpfungenAntisemitische Beschimpfungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung, da in einem solchen Fall die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht mehr zumutbar ist. Schimmelschäden durch mangelndes LüftenSchimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
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