Auto und VerkehrKeine Haftung für BaustellenschilderEin Bauunternehmer haftet nicht mehr für ein von ihm aufgestelltes Warnschild, wenn der Unfallverursacher grob verkehrswidrig handelt - selbst wenn das Schild den Verkehr geringfügig beeinträchtigt. Überhöhte Geschwindigkeit auf der AutobahnWer auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, erhöht die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs. Bei einem Unfall führt das zu einer erhöhten Mithaftung. Risikobereitschaft mindert eigene AnsprücheEin geschädigter Beifahrer muss sich mit gekürzten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zufrieden geben, wenn er die Fahruntüchtigkeit des Fahrers vorab erkannt hat. Haftung für AbschleppkostenEin Fahrzeughalter muss grundsätzlich nicht für die Kosten eines Abschleppunternehmers aufkommen, wenn sein Ehegatte das Auto noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens entfernt. Besteuerung schwerer GeländewagenNach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern. Vorbeimogeln kann teuer werdenVerkehrsteilnehmer, die sich an einer wartenden Autoschlange vorbei mogeln, müssen bei einem Unfall den Großteil des Schadens tragen. Unfall ursächlich für KopfschmerzenNach dem ersten Anschein sind Kopfschmerzen zumindest dann auf einen Unfall zurückzuführen, wenn es zu einer Kopfverletzung des Unfallopfers gekommen ist. Keine Ausnahme vom HandyverbotAuch beim Stopp an einer roten Ampel darf das Handy nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden. Übernahme von Selbstbehalt bei Reparatur unzulässigÜbernimmt der Inhaber einer Werkstatt bei der Reparatur des Wagens eines Teilkasko-Versicherten dessen Selbstbehalt, muss dies auf der Rechnung gegenüber der Versicherung offen gelegt werden. Kein Reißverschlussverfahren auf AutobahnenAuf Autobahnauffahrten gilt auch bei zähfließendem Verkehr nicht das Reißverschlussverfahren, sodass einfädelnde Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind.
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