Steuern und Abgaben

Änderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.

Abgeltungsteuer bei Darlehen an Angehörige

Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.

Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.

Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen

Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.

Ausnahmen beim Kirchensteuerabzugsverfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.

Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.

Kirchensteuerabzug auf Gewinnausschüttungen

Für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften müssen sich die Gesellschaften schon jetzt registrieren lassen.

Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen

Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.

Entfernungspauschale deckt auch Tankfehler und Unfallkosten ab

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entfernungspauschale ausnahmslos alle außerordentlichen Fahrzeugkosten abdeckt.

Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.


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