Steuern und AbgabenRückstellung für die Aufbewahrung von GeschäftsunterlagenFür die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen bilanzierende Unternehmen eine Rückstellung bilden, deren genaue Berechnung aber nicht immer klar ist. Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vorVerhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung. Änderungen für Privatpersonen und FamilienDer Jahreswechsel bringt für Privatleute höhere Freibeträge, den Abbau der kalten Progression und mehr Kontrolle der Steuerzahler über die Steueridentifikationsnummer. Änderungen für Unternehmer und ArbeitnehmerDie Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. Umsatzsteuer bei Bestelleintritt in LeasingfällenÜbernimmt der Leasinggeber die Verpflichtungen aus einem vom Leasingnehmer geschlossenen Kaufvertrag, kommt es hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Bestelleintritts auf den Zeitpunkt der Übernahme an. Pauschalversteuerung von SachzuwendungenDas Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst. Steuerbefreiung für Familienheim trotz verzögerter SelbstnutzungGibt es triftige Gründe für eine verzögerte Selbstnutzung, ist eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim auch nach mehr als sechs Monaten noch möglich. Steueränderungen für Privatleute und FamilienNeben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen. Steueränderungsgesetz 2015 beschlossenAm 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. Angabe der Anschrift des RechnungsstellersEin Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Fallstricke beim Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung.
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