Kaufleute und Unternehmer

Genehmigungspflicht bei Kreditvermittlung

Unternehmen müssen eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz vorweisen, wenn sie in nicht unerheblicher Weise Kredite aufnehmen und weiterleiten.

Frachtführer sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer

Frachtführer sind nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich immer Gewerbetreibende und keine Arbeitnehmer, auch wenn der Auftraggeber ein weit reichendes Weisungsrecht hat.

Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen

Die gesellschaftsrechtlichen Schadensersatzansprüche einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer verjähren in jedem Fall fünf Jahre nach dem Schadenseintritt.

Unzulässiges Pfandrecht in Bank-AGB

Eine AGB-Klausel, die einer Bank ein Pfandrecht am Kontoguthaben des Kunden auch für Forderungen gegenüber Dritten einräumt, ist unzulässig.

Keine Nebenintervention für Aktionäre

Aktionäre können nicht ohne weiteres in einen Schadensersatzprozess anderer Aktionäre eintreten.

Erweiterte Haftung für Kommanditisten

Erhält ein Kommanditist eine Ausschüttung, obwohl die Gesellschaft keinen Gewinn erwirtschaftet hat, muss er in Höhe der Ausschüttung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Elektronisch übermittelte Rechnungen

Bisher konten kleinere Firmen nur mit viel Aufwand die Anforderungen an den elektronischen Versand von Rechnungen erfüllen. Nun bietet ein Unternehmen der Bundesdruckerei ein Verfahren an, mit dem auch ohne teure Infrastruktur der günstigere elektronische Rechnungsversand möglich ist.

Verdeckte Gewinnausschüttung durch unklare Abrechnung eines Auftrags

Eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung einer Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrung.

Was ist neu für Selbstständige und Unternehmer?

Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.

Informationsrecht von Kommanditisten

Kommanditisten haben bei Eintritt in einer KG einen Anspruch, auch über diejenigen Geschäftsvorgängen informiert zu werden, die vor ihrem Eintritt erfolgt sind.


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