Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Außergewöhnliche Belastung trotz nachträglichem Gutachten

Ausnahmsweise ist auch ein nachträgliches Gutachten anzuerkennen, wenn die spätere medizinische Diagnose aufgrund früherer apparatemedizinischer Befunde unzweifelhaft ist.

Einheitliche Steuernummer verzögert sich auf unbestimmte Zeit

Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.

Entwurf einer kohlendioxidbasierten Kraftfahrzeugsteuer

Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.

Zugriffsrecht auf die elektronische Buchführung

Das Finanzamt darf über sein Datenzugriffsrecht bei der elektronischen Buchführung auf sämtliche Konten zugreifen und muss sich nicht mit Ausdrucken abspeisen lassen.

Klagefrist beginnt erst mit vollständigem Einspruchsbescheid

Die Klagefrist beginnt erst einen Monat nach Erhalt des vollständigen Einspruchsbescheids, soweit dessen Unvollständigkeit innerhalb eines Monats gerügt worden ist.

Mitteilung der Einkünfte an die Arbeitsverwaltung

In einem Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld darf das Finanzamt die Arbeitsverwaltung über die Einkünfte eines Steuerpflichtigen informieren.

Änderungen im Jahressteuergesetz 2008

Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.

Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen

In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Vertrauensschutz in bestandskräftigen Steuerbescheid

Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.

Diätkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann.


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