Steuerverwaltung und SteuerprüfungenFrühjahrsputz im SteuerrechtWie immer im Frühjahr hat die Finanzverwaltung eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Gemeinde kann nicht gegen Gewerbesteuermessbetrag klagenAuch wenn der Gemeinde durch eine Hohe Erstattung der Ruin droht, kann sie nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt klagen. Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem MehrgewinnDer Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Haftung für Umsatzsteuer beim echten FactoringBeim echten Factoring haftet der Factor auch dann für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn er dem abtretenden Unternehmer bereits ausreichend liquide Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuerschuld bereitgestellt hat. Gesetzentwurf zum Austausch länderbezogener BerichteDeutschland folgt dem Vorschlag der OECD über den Austausch länderbezogender Berichte über die Tätigkeit großer, international tätiger Unternehmen. Medienberichterstattung schließt Selbstanzeige ausWenn in den Medien hinreichend konkret über den Ankauf von Steuerdaten durch den Fiskus berichtet wurde, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich. Änderungswünsche zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensZum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor. Säumniszuschläge entfallen bei Aussetzung der VollziehungGewährt ein Verwaltungsgericht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids, entfallen damit auch die bereits festgesetzten Säumniszuschläge und andere Nebenkosten. Stellungnahme zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensZum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats vor, in der dieser mehrere Änderungen fordert. Steuerhinterziehung in großem Ausmaß ab 50.000 EuroDer Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung geändert und unterstellt eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß jetzt grundsätzlich ab 50.000 Euro.
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