Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Jahressteuergesetz 2019 auf der Zielgeraden

Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.

Steuereinnahmen steigen weiter

Das Steueraufkommen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen, auch wenn die Steuerschätzer ihre Prognose leicht nach unten korrigiert haben.

Dieselfahrverbote führen nicht zu Minderung der Kfz-Steuer

Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.

Nachzahlungszinssatz wird vorerst nicht gesenkt

Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.

Stärkung des Ehrenamtes durch das Jahressteuergesetz 2019

Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.

Details zu den Kassenvorschriften ab 2020

Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.

Gnadenfrist bei strengeren Vorgaben für Kassen

Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020.

Ausnahme bei der Zugangsfiktion für Briefe mit Verwaltungsakten

Wird ein Steuerbescheid oder ein anderes amtliches Schreiben über einen privaten Postdienstleister versendet, kann das zu einer Verlängerung der Brieflaufzeiten und damit zu einer Ausnahme von der Zugangsfiktion nach drei Tagen führen.

Frühjahrsputz im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr die jährliche Liste nicht mehr weiter anzuwendender Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust

Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.


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